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Der AI Act ist (fast) da!

Im April 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine „Verordnung des EU-Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (Gesetz über Künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakten der Union“ veröffentlicht (Proposal EU AI Act).

Am 14. Juni 2023 haben EU-Abgeordnete eine Teilabstimmung vorgenommen, die zum Ende des Jahres 2023 offiziell wurde. Der EPRS (European Parliamentary Research Service) hat ein Briefing dazu veröffentlicht (Artificial intelligence act (europa.eu)).

Am 08.12.2023 erzielten die Verhandlungsführer von EU-Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über das Gesetz für künstliche Intelligenz (AI Act). Diese Verordnung soll sicherstellen, dass die Grundrechte, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor risikoreicher KI geschützt werden, und gleichzeitig die Innovation fördern und Europa zu einem Vorreiter in diesem Bereich machen (Artificial Intelligence Act: deal on comprehensive rules for trustworthy AI).

Die neuen Vorschriften der KI-Verordnung sollen gelten für:

  • alle Anbieter von KI-Systemen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und dieses dann auch in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen;
  • diejenigen, die KI-System in eigener Verantwortung verwenden;
  • Händler außerhalb der EU und EU-Importeure;
  • Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, die in einem Drittland ansässig sind, wenn der von diesen Systemen erzeugte Output in der EU verwendet wird.

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